Ein weiteres Urteil unter §129
Der kurdische Aktivist Ali E. wurde wegen PKK-Mitgliedschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Dem 72-Jährigen wird nach §§129 a/b StGB zur Last gelegt, sich seit September 2011 bis zu seiner Festnahme im März 2022 in Deutschland als Leiter verschiedener „PKK-Gebiete“ betätigt. Radio Corax sprach mit dem Rechtshilfonds AZADI e.V. über den Prozess und das Urteil.
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